Mindestlöhne in Westeuropa zwischen 8,06 und 11,12 Euro

Veröffentlicht am 08.03.2015 in Politik

Mit Deutschland verfügen nun 22 von 28 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union über einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. Die Mehrheit unter ihnen hat ihre Lohnuntergrenze zum 1. Januar angehoben.

Die Erhöhungen fielen überwiegend etwas stärker aus als in den Vorjahren. Da gleichzeitig die Inflation sehr niedrig war, legten die Mindestlöhne in den meisten EU-Ländern auch real zu. Das zeigt der neue Mindestlohnbericht des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung. Während der preisbereinigte Zuwachs in West- und Südeuropa meist unter zwei Prozent blieb, stiegen die Lohnuntergrenzen in den meisten mittel- und osteuropäischen Mitgliedsländern auf niedrigerem Niveau deutlich. Der deutsche Mindestlohn ist im westeuropäischen Vergleich moderat und liegt relativ zum nationalen Durchschnittsverdienst lediglich im internationalen Mittelfeld.

11,12 Euro in Luxemburg, 9,61 Euro in Frankreich, 9,21 Euro in den Niederlanden – zum 1. Januar 2015 haben 16 EU-Länder ihre gesetzlichen Mindestlöhne erhöht. Großbritannien und Portugal hatten schon im vergangenen Herbst aufgeschlagen. Im Vergleich zu den Vorjahren, in denen die Austeritätspolitik in zahlreichen EU-Staaten auch die Mindestlohnentwicklung ausbremste, "gewann die Entwicklung wieder etwas an Fahrt", schreibt WSI-Tarifexperte Dr. Thorsten Schulten im Mindestlohnbericht. Das lässt sich nach Analyse des Forschers an zwei Indikatoren ablesen: Zum einen sank die Zahl der Länder, die ihren Mindestlohn "eingefroren" haben, im Vergleich zu 2013 von 6 auf 3. Und in den Ländern, in denen es Erhöhungen gab, fielen diese meist etwas stärker aus. In West- und Südeuropa reichten die nominalen Anhebungen von 0,2 Prozent in Luxemburg, Malta und Slowenien bis zu 3 Prozent in Großbritannien und 4,1 Prozent in Portugal. In Osteuropa stiegen die Mindestlöhne fast überall um nominal mindestens drei Prozent, in Rumänien sogar um 14,7 Prozent. In insgesamt 17 Ländern lag die Anhebung über der - niedrigen - Inflationsrate, 2013 hatte das für 14 Staaten gegolten. 

 

Westeuropäische Euro-Länder zwischen 8,50 und 11,12 Euro

In den westeuropäischen Euro-Ländern betragen die niedrigsten erlaubten Brutto-Stundenlöhne nun zwischen 8,50 Euro in Deutschland und 11,12 Euro brutto in Luxemburg. In Großbritannien müssen umgerechnet mindestens 8,06 Euro gezahlt werden. Dieser Wert ist jedoch von der anhaltenden Schwäche des Britischen Pfunds beeinflusst. Wenn man den Wechselkurs zugrunde legen würde, der 1999 bei Einführung des britischen Mindestlohns galt, läge dieser heute bei 9,87 Euro und damit im westeuropäischen Spitzenbereich.

Die südeuropäischen EU-Staaten haben Lohnuntergrenzen zwischen gut drei Euro in Portugal und 4,16 Euro auf Malta. Etwas darüber liegt mit 4,57 Euro Slowenien. In den meisten anderen mittel- und osteuropäischen Staaten sind die Mindestlöhne noch deutlich niedriger. Allerdings haben mehrere davon weiter aufgeholt. So müssen etwa in Polen jetzt mindestens 2,42 Euro pro Stunde bezahlt werden. Zudem spiegeln die Niveauunterschiede zum Teil auch unterschiedliche Lebenshaltungskosten wider. Legt man Kaufkraftstandards (KKS) zugrunde, reduziert sich das Verhältnis zwischen dem niedrigsten und dem höchsten gesetzlichen Mindestlohn in der EU von 1:11 auf etwa 1:5,5.

 

Wer mehr wissen möchte, findet umfassende Informationen unter:

http://media.boeckler.de/Sites/A/Online-Archiv/15508

 
 

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