Rückblick: Peter Conradi zum Thema Stuttgart 21 in Schwaikheim

Veröffentlicht am 26.10.2011 in Veranstaltungen

Alexander Bauer und Peter Conradi

Am 17. Oktober sprach Peter Conradi auf Einladung der SPD im Schwaikheimer Rathaus zum Thema "Stuttgart 21 - warum nicht?". In seiner bekannten Art und Weise gestaltete Peter Conradi einen informativen und kurzweiligen Vortrag, warum Stuttgart 21 nicht gebaut werden sollte. Die anschließende Diskussionsrunde rundete den Abend ab.


Peter Conradi erklärte an diesem Abend unter anderem folgendes:

Volksvertreter oder Bahnvertreter? Parteiverrat im Landtag von Baden-Württemberg!

1,5 Milliarden Euro Schadenersatz an die Deutsche Bahn AG müsste das Land Baden-Württemberg bei einem Abbruch des Projekts "Stuttgart 21" zahlen, behaupten die Bahn und mit ihr die Befürworter des Bahnprojekts. Bislang hat die Bahn allerdings keine prüffähigen Berechnungen für mögliche Schadenersatzforderungen in dieser Höhe vorgelegt. Fachleute schätzen die Kosten für einen Projektabbruch weit niedriger. Die Vermutung drängt sich auf, dass die DB AG in der Auseinandersetzung über die finanzielle Beteiligung des Landes mit dieser Horrorzahl Propaganda für ein Nein bei der Volksabstimmung über den Projektausstieg des Landes schaffen will. Im Streitfall werden die Gerichte klären, wie hoch die Abbruchkosten tatsächlich sind, und entscheiden, welche Anteile davon die Projektbeteiligten Bahn, Bund, Land, Stadt, Region und Flughafen tragen müssen.

Wenn sich Projektbefürworter im Land und in der Stadt die Drohungen der Bahn mit Schadenersatzforderung von 1,5 Mrd Euro ungeprüft zu Eigen machen, reden sie zum Nachteil des Landes. Das gilt vor allem für die Landtagsabgeordneten der SPD und der CDU, die sich weniger als Volksvertreter, denn als Bahnvertreter aufführen, weil ihnen die Interessen der Bahn offensichtlich wichtiger sind ist als das Wohl des Volkes.

Ein Rechtsanwalt, der bei einer ihm anvertrauten Rechtssache pflichtwidrig im Einverständnis mit der Gegenpartei zum Nachteil seiner Partei handelt, begeht Parteiverrat und kann dafür mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft werden (§ 356 Strafgesetzbuch). Die Projektbefürworter im Landtag von Baden-Württemberg, an der Spitze die Fraktionsvorsitzenden Peter Hauk (CDU) und Klaus Schmiedel (SPD), handeln bei der ihnen anvertrauten Rechtssache mit dem Argument der Schaden­ersatzansprüche der Deutschen Bahn AG in Höhe von 1,5 Mrd Euro pflichtwidrig zum Nachteil des Landes Baden-Württemberg und seiner Bürgerinnen und Bürger. Wären sie Rechtsanwälte, müsste man sie wegen Parteiverrats strafrechtlich belangen.


Pressemitteilung von Peter Conradi

 
 

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