FERIENJOBS – DARAUF SOLLTEN SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER ACHTEN

Veröffentlicht am 19.06.2017 in Allgemein

Die Sommerferien stehen vor der Tür – und für viele Schülerinnen und Schüler bieten sich Möglichkeiten für Ferienjobs. Eigentlich eine gute Sache: So lässt sich das Taschengeld aufbessern und gleichzeitig bekommt man Einblicke in die Arbeitswelt.

Aber es gibt auch Regeln, die für Ferienarbeit gelten und die sollte man kennen. Die DGB-Jugend gibt Tipps:

Jugendarbeitsschutz

  • Ferienjobs gibt es in vielen Branchen, und dabei gibt es auch gefährliche Arbeiten. Diese sind für Kinder und Jugendliche tabu. Aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz ergibt sich:
  • Ferienjobs müssen leichte Tätigkeiten sein: Gartenarbeit, Zeitungen austragen oder Botengänge. Schwere körperliche oder gefährliche Tätigkeiten sind für Jugendliche verboten. Auch mit Gefahrenstoffen hantieren oder Akkord arbeiten ist untersagt. 
  • Bis einschließlich dem 14. Lebensjahr ist arbeiten eigentlich verboten. Aber: Wenn die Eltern zustimmen, dürfen Kinder über 13 Jahre bis zu zwei, in der Landwirtschaft drei Stunden täglich zwischen 8 und 18 Uhr arbeiten. 
  • Wer zwischen 15 und 17 Jahre alt ist, gilt als Jugendlicher. Und für die gelten beim Jobben in den Ferien weniger Einschränkungen. Aber: „Schulpflichtige dürfen nicht länger als vier Wochen im Jahr in den Ferien jobben. Sie sind in erster Linie zur Erholung da.“ 
  • Die Arbeitszeit von acht Stunden am Tag und 40 Stunden die Woche darf nicht überschritten werden, auch nicht der Arbeitszeitraum zwischen 6 bis 20 Uhr. Ausnahmen gelten für Schülerinnen und Schüler, die bereits 16 Jahre alt sind. Sie dürfen beispielsweise in Gaststätten bis 22 Uhr und in Mehrschichtbetrieben bis 23 Uhr arbeiten, allerdings nicht an Wochenenden. Allerdings gibt es auch hier wieder Ausnahmen bei Sportveranstaltungen zum Beispiel. 
  • Ebenso im Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt sind die Ruhepausen von unter 18-Jährigen. Wer viereinhalb bis sechs Stunden am Tag arbeitet, hat Anspruch auf mindestens 30 Minuten Pause, bei mehr als sechs Stunden auf 60 Minuten.

Lohn

Das wahrscheinlich wichtigste Kapitel betrifft den Lohn. Mit dem Mindestlohngesetz haben Ferienjobberinnen und Ferienjobber, die älter als 18 Jahre sind, Anspruch auf 8,84 Euro je Stunde (in den neuen Bundesländern gelten abweichende Regelungen). Das gilt auch, wenn der Ferienjob als geringfügige Beschäftigung (bis 450 Euro/Monat) ausgeübt wird. Bei Geringfügigkeit dürfen maximal 51 Stunden im Monat gearbeitet werden.

Für unter 18-Jährige gilt das Mindestlohngesetz nicht, was eigentlich nicht einzusehen ist. Das ist eine Gesetzeslücke, die bald geschlossen werden müsste. Deshalb sollte man die Lohnhöhe bei Unterzeichnung des Arbeitsvertrags besonders im Auge haben. Auch Ferienjobs sollten fair bezahlt werden. Beiträge zur Sozialversicherung werden keine fällig. Steuern müssen allerdings entrichtet werden, wenn der Lohn über dem monatlichen Lohnsteuerfreibetrag von 735 Euro brutto liegt. Die Steuern werden normalerweise im nächsten Jahr erstattet; dazu muss man aber beim Finanzamt einen Antrag stellen.

Auf jeden Fall ist jeder Schülerin und jedem Schüler zu raten, nur mit einem Vertrag in der Hand einen Ferienjob anzutreten. Er muss vorher abgeschlossen werden und klare Angaben zu den Aufgaben, Arbeitszeiten und den Lohn enthalten.

Unfallschutz

Wie ist die Lage, wenn ein Unfall passiert? Schülerinnen und Schüler sind während ihres Ferienjobs bei der Unfallversicherung des Arbeitgebers versichert. Dieser Schutz beginnt mit dem ersten Arbeitstag und gilt auch für den Weg von zur Arbeit und nach Hause.

Wenn es Probleme gibt

Es soll ja vorkommen, dass sich ein Arbeitgeber mal nicht an die Gesetze hält. Was sollte man dann tun? – Nun, man muss sich nicht alles gefallen lassen. So sollte man zum Beispiel Verstöße gegen Arbeitsschutzgesetze auf keinen Fall tolerieren. In solchen Fällen sind Hinweise an die Aufsichtsbehörden – in der Regel sind das örtliche Gewerbeaufsichtsämter oder die Ämter für Arbeitsschutz – sinnvoll und notwendig. Und in vielen Betrieben gibt es auch Betriebs- und Personalräte, die man ansprechen sollte – auch für andere Probleme sind sie die richtigen Ansprechpartner.

 

dgb/-hz

Link zum Artikel der DGB-Jugend​

 
 

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