Faktencheck nach der Kandidatenvorstellung am 19.01.2018:

Veröffentlicht am 20.01.2018 in Kommunalpolitik

Der Wahlausschuss der Gemeinde Schwaikheim hat den Anfang Januar 2018 durch den Kandidaten BM Gerhard Häuser in Verteilung gebrachten Kandidatenflyer mit Postkartenaktion der Rechtsaufsicht des Landratsamtes Rems-Murr zur Prüfung wegen möglichen Verstößen gegen die Neutralitätspflicht der Gemeinde und der Wahrung der Chancengleichheit vorgelegt.  Die Prüfung durch die zuständige Rechtsaufsicht hatte zur Folge, dass der Kandidat aufgefordert wurde seinen Wahlkampfflyer wegen möglichen Wahlanfechtungsgründen nicht mehr weiter zu verteilen. Das Prüfergebnis veröffentlichte der Gemeindewahlausschuss in seiner Sitzung am 04.01.2018. Der anwesende Pressevertreter veröffentlichte diese Mitteilung im Anschluss in der Winnender Zeitung. Diese Mitteilung wurde von Alexander Bauer zum Anlass genommen, zur Sicherheit und zum Wohle der Gemeinde auch weitere Publikationen (wie z.B. im Internet veröffentlichte Bilder) der Rechtsaufsicht zur Prüfung einzureichen. Ziel war und bleibt, weitere mögliche Wahlanfechtungsgründe frühzeitig und präventiv zu unterbinden. Die Rechtsaufsicht wurde nach diesem Vorfall gebeten auf alle Kandidaten ein wachsames Auge zu haben. Laut Rechtsaufsicht hängt das weitere Vorgehen davon ab, ob es zu einer Überprüfung der Wahl kommt.

 
 

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