Kostentransparenz beim Projekt "Neue Ortsmitte" - Stellungnahme der SPD-Fraktion

Veröffentlicht am 15.04.2018 in Gemeinderatsfraktion

Nachdem in der Bürgerfragestunde in der Gemeinderatssitzung Anfang Dezember 2017 zum wiederholten Mal eine Kostentransparenz für die „Neue Ortsmitte“ eingefordert wurde, stellte die SPD-Gemeinderatsfraktion am 17.12.2017 den Antrag nun endlich Transparenz herzustellen und das Thema bzw. Ergebnis im Gemeinderat zu behandeln. Der Antrag löste im Rahmen des Bürgermeisterwahlkampfs die bekannten Turbulenzen aus. Fast vier Monate später legte die Verwaltung die Zahlen als Zwischenabrechnung der Planungs- und Beratungskosten nun endlich dem Gemeinderat vor. Mit Blick auf das Ergebnis wurde klar, warum der Antrag so viele Turbulenzen verursachte:

Öffentliche Gemeinderatssitzung am 10.04.2018 - Stellungnahme der SPD-Gemeinderatsfraktion zur Sitzungsvorlage 34/2018 - Zwischenabrechnung der Planungs- und Beratungskosten (Neue Ortsmitte)

Alexander Bauer, Fraktionsvorsitzender

"Ziel unseres Antrags war und ist im Zusammenhang mit der „Neuen Ortsmitte“ Kostentransparenz herzustellen. Unser Antrag unterscheidet dabei nicht zwischen „Bösen-“ und „Guten-Kosten“. Auch kann die Europäische Union für diese Kosten nichts. Zudem ist nicht erheblich, ob dies im Vorfeld einstimmig oder mehrheitlich beschlossen wurde.

Die Verwaltung spricht in der Sitzungsvorlage von einer Zwischenabrechnung ab 2007. Damit steht eine Endabrechnung noch aus. Lassen Sie uns auch nicht vergessen, dass wir bei diesem Projekt jetzt erst Halbzeit haben, die gegenüberliegende Seite (Goppelt-Areal mit derzeitigem Parkplatz) ist weder gebaut noch geplant. Insgesamt werden weitere Kosten für die Gemeinde in den nächsten Jahren nicht ausbleiben.

Nun ist die Katze wohl zumindest mit dem Kopf aus dem Sack! Knapp über eine Million Euro (1.022.880,04 €) an Planungs- und Beratungskosten die von der Gemeinde bislang getragen werden müssen. Die Kostentransparenz wurde aus dem Gemeinderat in den letzten Jahren immer mal wieder angemahnt. Leider wurde dies immer wieder auf die lange Bank geschoben. Die Verwaltung hätte dies schon lange erledigen können. Dass es nun mit der Bürgermeisterwahl kollidiert ist, kann man nur nüchtern feststellen. Spätestens nach der Bürgerfragstunde im Dezember 2017 war die Kostentransparenz mehr als überfällig. Das ist politische Kontrolle in einer Demokratie und laut Gemeindeordnung auch die Aufgabe des Gemeinderats.

Es erschließt sich uns nicht, warum unser Antrag in der Sitzung des Gemeinderats am 09.01.2018 nicht zusammen mit dem Bauantrag behandelt werden konnte. Das wäre sachlich und rechtlich einwandfrei gewesen. Vielmehr drängte sich damit der Eindruck auf, dass die Nichtbehandlung unseres Antrags mit der bevorstehenden Bürgermeisterwahl zu tun haben könnte. Das hat die Zusammenarbeit getrübt.

Zudem hat die Verwaltung zusammen mit der Rechtsaufsicht den Weg eingeschlagen, dass unser Antrag erst bei der übernächsten Sitzung des Gemeinderats und damit nach der Bürgermeisterwahl auf die Tagesordnung kommen darf. Einen eigentlich dazwischen liegenden Sitzungstermin des Gemeinderats am 23.01.2018 hat die Verwaltung zu einer Art Klausur erklärt. Rechtlich dann natürlich einwandfrei, wenn die Rechtsaufsicht dazu ausführt, dass diese Sitzungsart gemäß der Gemeindeordnung nicht als ordentliche GR-Sitzung zählen kann.

Meine sehr geehrte Damen und Herren, der Inhalt dieser „Klausur“ war die Vorberatung des Haushalts 2018 und dauerte 10 Minuten. Nur 10 Minuten, da nach der Vorberatung im Ausschuss kein weiterer Beratungsbedarf vorlag. Sieht so der Charakter einer Klausur aus? Für mich nicht. Diese persönliche Feststellung erlaube ich mir. Am 28. April 2018 haben wir tatsächlich eine Klausur. Wer hinsieht, erkennt den Unterschied. Weiter möchte ich das nicht kommentieren.

Nun stehen also die gemeindeeigenen Beratungs- und Planungskosten (ca. 1 Million Euro) sowie der Kaufpreis für die öffentlichen 20 Tiefgaragenstellplätze (ca. 700.000 Euro) dem Gesamtverkaufserlös (ca. 1,1 Million Euro) entgegen. Die Rechnung muss nun anders geschrieben werden. Das ist für uns Kostentransparenz. Zumal man aus meiner Sicht noch nie ernsthaft behaupten konnte, dass die bisherige Rechnung für die Gemeinde ein Plus von ca. 400.000 Euro bedeutet hätte.

Um die Sache nicht noch weiter zu verkomplizieren möchte ich heute Abend nicht darauf eingehen, warum und wieso dieser EU-Wettbewerb überhaupt aufkam und ob er letztendlich überhaupt rechtlich noch notwendig war, nachdem die Anzahl der zu erwerbenden TG-Stellplätze von ca. 70 auf 20 reduziert wurde.

Auch nicht auf die Rechnung, wieviel Millionen die Gemeinde in dieses Projekt bereits investiert hat (um damit auch die Grundstückserwerbskosten nicht zu vergessen) und wieviel zukünftig ggf. noch ansteht. Das muss aber zügig öffentlich diskutiert und dazu gute Lösungen gefunden werden.

Vertiefen will ich heute auch nicht die Sorge, dass man derzeit davon ausgehen muss, dass der ursprüngliche Charakter des Projekts nicht verwirklicht werden kann. Damit meine ich das Vorhaben auch neue Büro-und Gewerbeflächen (ab dem 1. Stock) in der Ortsmitte zu erstellen. Momentan werden auf diesen Geschossflächen nur Wohnungen geplant. Weitere Arbeitsplätze in der Ortsmitte würden aber unseren Einzelhandel und die Gastronomie beleben.

Zudem: Als ehrenamtlicher Gemeinderat kann ich diese Kostenkontrolle nicht selbst über Amtsperioden hinaus und in Unkenntnis der tatsächlichen Abrechnungen fraktionsintern fortlaufend protokollieren. Klar wurden die jetzt aufgestellten Planungs- und Beratungskosten mit den jeweiligen Haushalten veröffentlicht. Aber kann es angemessen sein, dass wir „die Bäume im Wald“ selbst suchen müssen? Zumal es im Interesse jeder Verwaltung liegen müsste, die jeweiligen Projektkosten messerscharf im Blick haben zu können.

Um zukünftig solche eigentlich unnötigen Kontroversen zu verhindern, sehen wir darin einen guten Ansatz, dass die Verwaltung ab sofort bei den Infrastruktur- und Bauprojekten der Gemeinde die Kosten kontinuierlich bis zum Abschluss fortschreibt. So wäre jederzeit der Kostenstand verwaltungsintern abrufbar (Stichwort „Kostenkontrolle“). Zudem könnte u.a. der Gemeinderat ohne Aufwand und Verzögerung aktuell informiert werden.

Wirft unser Begehren die Frage der Zuständigkeit im Rathaus auf, sollte die Verwaltung den seit den 1990er Jahren aufliegenden Geschäftsverteilungsplan aktualisieren und festlegen, wer für diese Aufgabe verantwortlich ist.

Damit hätten wir gemeinsam einen weiteren Schritt nach vorne gemacht." 

 
 

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